So sparen sich Immobilienkäuferinnen und -käufer mehrere Tausend Euro
Als Teil eines Wohn- und Baupakets der Regierung gilt ab 1. April die Befreiung von Grundbuch- und Pfandeintragsgebühr für private Immobilienkäufer. Damit spart man bares Geld.
Bis zu 11.500 Euro sparen
Durch die Gebührenbefreiung bei privaten Immobilienkäufen soll die Baukonjunktur belebt und die Bau- und Immobilienbranche angekurbelt werden. Als Immobilienkäuferin oder -käufer können Sie davon profitieren und beim Hauskauf bis zu 11.500 Euro sparen.
Für wen gilt die Befreiung?
Die Befreiung von Grundbuch- und Pfandeintragsgebühr gilt für Immobilien bis zu einem Kaufpreis von 500.000 Euro und nur bei Schaffung eines Hauptwohnsitzes. Bei einem Kaufpreis ab 2.000.000 Euro entfällt dieser Freibetrag. Weiters ist die Gebührenbefreiung nur für den Erwerb des ersten Eigenheims gültig. Nicht miteinbezogen werden vererbte oder geschenkte Immobilien.
Die Gebührenbefreiung gilt zwar für Immobilienkäufe, die ab dem 1. April 2024 abgeschlossen werden, jedoch kann ein Antrag auf Eintragung aus technischen Gründen erst ab dem 30. Juni 2024 gestellt werden.
Wann endet die Gebührenbefreiung?
Die Befreiung von Grundbuch- und Pfandeintragsgebühren ist auf zwei Jahre befristet und endet mit dem 30. Juni 2026. Ein Antrag kann somit bis zu diesem Zeitpunkt gestellt werden.
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