Strenge Auflagen und diskriminierende Maßnahmen erschwerten es österreichischen Seniorinnen und Senioren im hohen Alter bisher, Immobilienkredite und Hypothekarkredite aufzunehmen. Damit soll jetzt Schluss sein. Ab 1. Mai 2023 soll eine neue Novelle des Hypothekar- und Immobiliengesetzes in Kraft treten.
Neuerungen sollen die Kreditvergabe an Seniorinnen und Senioren erleichtern
Viele Seniorinnen und Senioren in Österreich hegen den Wunsch, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden zu leben. Dafür sind häufig kostspielige Umbauarbeiten, wie zum Beispiel der Einbau eines Treppenliftes oder eine barrierefreie Wohnungsumgestaltung, im Eigenheim notwendig. Bisher wurden ältere Menschen bei der Vergabe von Krediten oft diskriminiert, was zu einer Erschwerung eines eigenständigen Lebensstiles führte. Eine neue Novelle im Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz soll am 1. Mai 2023 in Kraft treten und der Benachteiligung von Seniorinnen und Senioren entgegenwirken.
Neue Novelle betrifft Immobilienkredit und Hypothekarkredit
Der Altersdiskriminierung bei der Vergabe von Wohnkrediten soll durch diese Neuerung entgegengewirkt werden. Durch die neue Novelle bekommen nun österreichische Seniorinnen und Senioren in Zukunft leichter einen Immobilienkredit oder einen Hypothekarkredit. Die Kreditentscheidungen sollen anstatt wie bisher auf Basis der Lebenserwartung und des damit verbundenen Endalters, aufgrund von vorhandenen Sicherheiten getroffen werden. Somit werden Seniorinnen und Senioren auch einen Immobilienkredit oder Hypothekarkredit aufnehmen können, wenn die Kreditlaufzeit die durchschnittliche Lebenswertwartung übersteigt.
Das ändert sich für die Konsumentinnen und Konsumenten
Sollte die Kreditnehmerin oder der Kreditnehmer ableben, hat die Bank nicht mehr die Möglichkeit den Kredit automatisch zu kündigen, sodass die hinterbliebenen Angehörigen die Möglichkeit haben, den bestehenden Kredit zu übernehmen. Weiters darf die Bank im Falle eines Ablebens, die Immobilie nicht sofort verkaufen. Auch in diesem Fall geht es primär um den Schutz der Hinterbliebenen. Durch die Änderung im Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz kann ein Immobilienkredit oder ein Hypothekarkredit weitervererbt werden und durch die erbberechtigten Angehörigen mit allen vereinbarten Rechten und Pflichten übernommen werden.